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Bestellt und abgeholt

Verträge mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen

Die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit öffentlichen Verkehrsmitteln gehört zur so genannten Daseinsvorsorge. Somit obliegt es dem Staat, den ÖPNV sicherzustellen. In Mecklenburg-Vorpommern ist die landeseigene Verkehrsgesellschaft (VMV) für den SPNV zuständig, diesen zu gewährleisten.

Zu den vorrangigsten Aufgaben der VMV gehört es daher, die Verkehrsleistungen der Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) einzu- kaufen. Zwischen dem Land als Besteller und den EVU als Leistungsersteller werden ent- sprechende Verkehrsverträge geschlossen. Diese verantwortungsvoll auszuschreiben
und abzuschließen zählt zu den wichtigsten Aufgaben der VMV.

Weiterführende Informationen zu Verkehrsverträgen finden Sie hier.