
Abgemacht!
Verkehrsverträge zwischen Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) und VMV
Keine Leistung ohne Vertrag – das Schließen von Verkehrsverträgen zählt zu den Kernaufgaben der VMV. Darin regeln das Land und die EVU die Bestellung und Finanzierung des Nahverkehrsangebotes auf der Schiene.
Die EVU stellen ihre Beförderungsleistung zur Verfügung; das Land zahlt ihnen dafür die so genannten Bestellerentgelte. „Im laufenden Jahr 2010 bekommen wir vom Bund Regionalisierungsmittel in Höhe von 228,3 Millionen Euro. Ein Großteil fließt an die im Land tätigen Bahnbetriebe", so Detlef Lindemann. „ Zurzeit sind 10 Verkehrsverträge mit sechs verschiedenen Betreibern leistungswirksam.“
Vertraglich geregelt werden darin:
- Definition des Verkehrsangebotes (Fahrplan, Taktintervalle)
- Qualität des Verkehrsangebotes
- Fahrzeuganforderungen und -einsatz
- Anforderungen an Tarif und Vertrieb
- Kooperationspflichten, Fahrplanveröffentlichung
- Finanzierung
- Leistungsstörungen, Schienenersatzverkehr, Busnotverkehr
- Sicherheitsleistungen
Mithilfe des Vergabekonzepts will die VMV künftig das Preis-Leistungsverhältnis und die Qualität erhöhen: Schrittweise sollen Ausschreibungen den Wettbewerb unter den Anbietern stärken.
Betreiber im SPNV in Mecklenburg-Vorpommern 2010

