
Berichtspflichten
Berichtspflichten nach der VO (EG) Nr. 1370/2007
Gemäß Art. 7 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1370/2007 ist einmal jährlich ein Gesamtbericht zu erstellen und öffentlich zugänglich zu machen.
Die VMV stellt entsprechende Berichte über gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen im Schienenpersonennahverkehr des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf ihrer Homepage bereit. Nachfolgend sind verfügbar (Download als pdf-Datei):
Die Berichtserstellung für ein zurück liegendes Kalenderjahr erfolgt in der Regel in der zweiten Jahreshälfte des darauf folgenden Jahres.
