Zuschüsse für den Linienverkehr auf der Straße

Nicht jedes Ziel kann auf Schienen erreicht werden. Im öffentlichen Personennahverkehr spielt auch das Straßennetz eine Rolle. Der Linienbusverkehr liegt allerdings nicht in der Zuständigkeit der Landesregierung, hier sind die Kreis- und Stadtverwaltungen für die Sicherstellung des Beförderungsangebotes verantwortlich.

Doch auch diese kommunalen Aufgabenträger können von der VMV Fördermittel für den Betrieb von Verkehrsleistungen im Linienverkehr erhalten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Das ist dann der Fall, wenn der Wegfall von Bahnleistungen (SPNV) die Einrichtung einer Busverbindung erst nötig macht.

Für diesen so genannten SPNV-Ersatzverkehr kann die VMV Zuschüsse in Höhe von 2,05 Euro pro Fahrplankilometer gewähren.

Geregelt wird diese Fördermöglichkeit in der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Verkehrsleistungen des sonstigen ÖPNV bei Wegfall von Leistungen des SPNV im Land Mecklenburg-Vorpommern“ (SonstÖPNVVLRL).