Förderung Individueller Bedarfsverkehr

Förderung

Gefördert werden alternative Bedienungsformen im ÖPNV, wenn sie zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und zur Erhöhung der Attraktivität des ÖPNV beitragen. Alternative Bedienungsformen im Sinne der Richtlinie sind: Anruf-Sammeltaxi, Anruf-Bus und Bürgerbus, sofern sie bestehende Linienverkehre gemäß § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) ersetzen oder ergänzen.

Für die alternativen Bedienungsformen können Zuschüsse für Beraterkosten (bei der Planung), Sachkosten sowie Betriebskosten beantragt werden. Geregelt wird diese Fördermaßnahme in der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für alternative Bedienungsformen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Land Mecklenburg-Vorpommern“ (AltBedFRL).

Ziel ist es, durch eine verstärkte Einführung von alternativen Bedienungsformen ein ausreichendes ÖPNV-Angebot auch in nachfrageschwachen Räumen und Zeiten sicherzustellen und gleichzeitig Erfahrungen mit derartigen Projekten zu sammeln.