Neue Förderrichtlinie für den Aufbau digitaler Vertriebs- und Kontrollstrukturen

Schwerin, den 11.04.2023 „Wir wollen digitaler werden.“ – Das ist ein Ziel des Landes Mecklenburg-Vorpommern und der VMV-Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern. Dafür ist heute eine neue Förderrichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen für den Aufbau digitaler Vertriebs- und Kontrollstrukturen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Land Mecklenburg-Vorpommern (InvestDigiÖPNVRL) auf den Weg gebracht worden. Diese ist im Amtsblatt veröffentlicht worden. Verkehrsunternehmen des Landes können Ihren Antrag und Informationen zur neuen Richtlinie hier finden.

Digitalisierung bietet die Chance, die öffentlichen Verkehrsdienstleistungen für die Menschen attraktiver und passgenauer zu gestalten. Zur Einführung des Deutschlandtickets als digitales Ticket haben sich neue Rahmenbedingungen und erhöhter Handlungsdruck ergeben, die Digitalisierung im ÖPNV möglichst schnell voranzutreiben.

Mit dem Standard (((eTicket Deutschland bestehen alle erforderlichen Voraussetzungen, um digitale Tickets in standardisierten Formaten auszugeben und unternehmensübergreifend interoperabel kontrollieren zu können.

Die Zuwendungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern unterstützen die Verkehrsunternehmen im Aufbau von flächendeckender technischer Infrastruktur im Land Mecklenburg-Vorpommern, die es ermöglicht, elektronische, klimaneutrale Fahrtberechtigungen auszugeben und kontrollieren zu können.

Das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit erlässt im Einvernehmen mit dem Finanzministerium und nach Anhörung des Landesrechnungshofes eine Förderrichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in den Aufbau digitaler Vertriebs- und Kontrollstrukturen im öffentlichen Personennahverkehr im Land Mecklenburg-Vorpommern.

Die Förderung richtet sich an Verkehrsunternehmen im Land Mecklenburg-Vorpommern und wurde durch das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit beschlossen. Diese Förderung tritt rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft.

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