Neue Förderrichtlinie für Rufbusverkehre des ÖPNV in MV

Schwerin, den 28.12.2023 Mit dem Rufbus wollen wir flächendeckend die „letzte Meile“ im Land abdecken.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt im Rahmen seiner Mobilitätsoffensive finanzielle Zuwendungen für den Aufbau, die Vorhaltung und den Betrieb kommunaler Rufbussysteme als Bestandteil des landesweiten Rufbussystems unter Beachtung von festgelegten Qualitätskriterien.

Die Zuwendungen für Rufbussysteme im Land Mecklenburg-Vorpommern haben das Ziel, den Angebotsstandard insbesondere im ländlichen Raum weiter zu verbessern.

Das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit erlässt im Einvernehmen mit dem Finanzministerium und nach Anhörung des Landesrechnungshofes eine Förderrichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Rufbussystemen im Land Mecklenburg-Vorpommern.

Die Förderung richtet sich an kommunale Aufgabenträger im Land Mecklenburg-Vorpommern und wurde durch das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit beschlossen. Diese Förderung tritt zum 28.12.2023 in Kraft.

Bedingungen und weitere Informationen über die Fördergrundsätze zur Förderung von Rufbusverkehren im öffentlichen Personennahverkehr im Land Mecklenburg-Vorpommern (RufbusÖPNVRL) können hier entnommen werden.

Den entsprechenden Antrag und die Anlagen finden Sie unter Downloads

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